Fragen und Antworten Co-Partner
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FAQ für Co-Partnerunternehmen

Welche Voraussetzungen gelten für die Aufnahme im Lieferantenpool?

Für die Aufnahme in den Lieferantenpool ist das Aufnahmeformular für Co-Partnerunternehmen vollständig auszufüllen und gemeinsam mit den erforderlichen Nachweisen einzureichen.

Eine Zusammenarbeit mit der WLC Personal GmbH ist möglich, sobald alle Unterlagen vollständig vorliegen und die festgelegten Anforderungen erfüllt sind.

Hinweis für IZS-Mitgliedsunternehmen: Für die Erstaufnahme sind sämtliche erforderlichen Unterlagen einmalig über das Anmeldeformular einzureichen. Nach erfolgreicher Aufnahme erfolgt die Prüfung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften anhand der IZS-Daten. Eine regelmäßige Einreichung dieser Bescheinigungen ist anschließend nicht mehr erforderlich.

Warum müssen Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UBB) der Krankenkassen monatlich eingereicht werden?

Die regelmäßige Vorlage der Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist Bestandteil unseres Qualitäts- und Compliance-Managements und gilt für alle Co-Partnerunternehmen. Die Bescheinigungen bestätigen, dass Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß abgeführt werden. Die monatliche Prüfung dient der rechtlichen Absicherung und gewährleistet einen sicheren Personaleinsatz.

Ausnahme für IZS-Mitgliedsunternehmen: Nach erfolgreicher Erstaufnahme erfolgt die monatliche Prüfung automatisch über die IZS-Daten. Eine zusätzliche Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen ist in diesem Fall nicht erforderlich.

Unternehmen, die nicht dem IZS angeschlossen sind, reichen die aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse weiterhin monatlich über kooperation@wlc-personal.com ein.

Welche Fristen gelten für die Einreichungen der Unterlagen?

Monatlich (jeweils bis zum Ende des Folgemonats):

• Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse (mindestens der AOK)

Quartalsweise (Stichtage: 28.02., 31.05., 31.08. und 30.11.):

• Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft

Jährlich (Stichtag: 30.06.):

• Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts (nicht älter als 12 Monate)

• Wirtschaftsauskunft (nicht älter als 12 Monate)

Bei befristeter Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis:

• Vorlage der verlängerten Erlaubnis spätestens zum Ablauf der bestehenden Genehmigung

Hinweis für IZS-Mitgliedsunternehmen: Nach der erfolgreichen Erstaufnahme entfällt die regelmäßige Einreichung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und Berufsgenossenschaften. Die Prüfung erfolgt über die IZS-Daten.

Unternehmen ohne IZS-Anschluss reichen die erforderlichen Nachweise weiterhin fristgerecht über kooperation@wlc-personal.com ein.

Welche Anforderungen gelten für die Wirtschaftsauskunft?

Die Wirtschaftsauskunft dient der Bewertung der wirtschaftlichen Stabilität und Bonität eines Unternehmens. Sie enthält unter anderem Informationen zu Mitarbeitendenzahl, Umsatzentwicklung sowie relevanten Kennzahlen und Bilanzdaten der vergangenen Geschäftsjahre.

Diese Angaben bilden eine wichtige Grundlage für die Einschätzung der finanziellen Leistungsfähigkeit und unterstützen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

 

Noch Fragen an WLC Personal?

Konnten nicht alle Fragen beantwortet werden? Gerne kann per E-Mail Kontakt aufgenommen werden, um eine individuelle Auskunft zu erhalten.

Um als künftiger Co-Partner aufgenommen zu werden, muss das Aufnahmeformular vollständig ausgefüllt und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Hier klicken & zum Aufnahmeformular gelangen!